Freie Meinungsäußerung – ein Menschenrecht, aber nicht ohne Grenzen. Foto: VHS
Ob Gedanke, Idee oder Vision, ob Meinung, Gesinnung oder Überzeugung – es geht um Mentales. Die Worte sind unterschiedlich getönt. Als Äußerungen, als Elemente der Kommunikation sind sie Teil des gesellschaftlichen und politischen Lebens. Der Journalist Ronen Steinke erinnert in seinem eben erschienenen Werk “Meinungsfreiheit” daran, dass genau diese in Demokratien als das wichtigste aller politischen Grundrechte verstanden werde.
Von Volkmar Heuer-Strathmann
Es mangelt nicht an Stoff, um die Problematik in ihrer Aktualität und Brisanz zu beleuchten, insbesondere in juristischer Hinsicht. Der Afd-Bundestagsabgeordnete Götz Frömming, der mit seinem Wahlkreisbüro “Heimathafen” in Neuruppin präsent ist, hat sich den Kampf um die seines Erachtens in der Bundesrepublik gefährdete Meinungsfreiheit auf die Fahnen geschrieben. Liest man Rede- und Debattenbeiträge von Frömming oder schaut seine Videos auf YouTube, darf man sich an die Rede von US-Vizepräsident J. D. Vance auf der Münchener Sicherheitskonferenz 2025 erinnert fühlen. Und da setzt Steinke an, wohlwissend, dass die Kommunikation seinerzeit etwas Groteskes hatte. Aber der teufliche Mephisto hat Faust ja auch zur Vertragstreue ermahnt.
Politikerbeleidigung und Gewaltverherrlichung, Parteienverbot und Kunstgängelung könnten als Leitworte in einem Register notiert sein. Ebenso Religionsschutz und Erinnerungsethos. Was ist erlaubt, was ist verboten? Inwiefern haben sich die Grenzziehungen verändert? Ronen Steinke ist Jude, man wird ihn sicherlich als liberal bezeichen dürfen. Bekannt wurde der Absolvent der Bucerius Law School durch sein denkwürdiges Buch über Fritz Bauer, Untertitel “Auschwitz vor Gericht”. In Frankfurt am Main hat er einen Lehrauftrag an der Universität. Bei der Süddeutschen verdient er primär sein Brot. Im Netz ist er fast hyperaktiv, aber stets um Solidität bemüht. Groß ist sein Wagemut, denn er meidet nicht die Minenfelder des Meinungsstreits wie Ukrainekrieg und Gazakrieg. In einer erweiterten zweiten Auflage wird der Irankrieg sicherlich nicht fehlen. Vereinfacht gesagt, ist Steinke für mehr Kontroversen, für weniger Absagen, etwa an Hochschulen, wo der vorauseilende Ruf eines Menschen schon oft reicht, um ihn oder sie nicht (mehr) einzuladen zum Vortrag.

Foto: VHS
Als Journalist ist Ronen Steinke stets fallorientiert, als Jurist nicht minder. Recht und Rechtsprechung sind eigentlich sein Metier. Die Idee, einen Fall oder Vorgang zur Quizfrage zu erheben, muss man nicht toll finden. Aber wenn er damit mehr Menschen erreicht, weil er sich auf der Höhe der Medienkultur zeigt? Ein, zwei Beispiele: Sahnetorte im Gesicht eines (ehemaligen) Tagesschausprechers – ein Fall freier Meinungsäußerung? Die Merz-Rede von Zahnarztterminnöten “der Leute” in Deutschland, weil abgelehnte Asylbewerber…? Noch präsent, die flache populistische Attacke? Eine erlaubte Meinungsäußerung? Ob man selbst sie “blöd” nennen dürfte, ohne aus dem derzeitigen Kanzler einen zweiten “Blödmann” zu machen? Da droht Strafe. Aber erstmal Hausdurchsuchung.

Foto: Hannes Leitlein
Ronen Steinke sorgt sich akut um die Meinungsfreiheit, wohlwissend, in welche Dilemmata die Legislative gerät, wenn “wehrhafte Demokratie” realisiert werden soll, eben anders als in der Weimarer Republik. Gerade erst ist in Sachsen-Anhalt ein neues Schutzkleid von den Parteien genäht worden, die die AfD gerne Altparteien nennt. Auch Stoff für die zweite Auflage, dann sicher schon mit Wahlergebnissen von 2026. Dazu die AfD-Verbotsdebatte. Menschen wie Götz Frömming als Märtyrer? Der Pädagoge würde das Klavier spielen können, das scheint gewiss. Der Meinungsstreit darüber wird weitergehen, eingedenk der Verbotsfälle SRP (1952) und KPD (1956) und der Einparteienkultur seit 1946 in SBZ und DDR bis zum Ende 1989/90.
Besonders schwierig scheint die Grenzziehung des Erlaubten in Religionsfragen. Steinke sieht eine Schieflage, da Christen anscheinend mehr zugemutet werden könne als Moslems. Gewiss hat er sich angreifbar gemacht, wenn er Sätze schreibt wie diesen: “Das Amtsgericht erfüllte der iranischen Botschaft (den) Wunsch nach Verurteilung.” Aktueller geht’s auch kaum: Eine Iranerin habe 2022 vor dem Islamischen Zentrum in Hamburg eine regimekritische Rede gehalten. “Drei ihrer Mitdemonstranten reißen Seiten aus dem Koran heraus und zünden sie an.” Geldstrafen folgen.
Im Hinblick auf die “Auschwitzlüge” lohnt sich die Lektüre auch, da mit vergehender Zeit die Unschärfe zunehmen könnte, also die Sensibilität abnehmen. Dass die sich nicht verordnen lässt, ist schon länger bekannt. So treten neben juristische Fragen pädagogische und sozialpsychologische. Das Strafrecht allein, so Steinke, dürfte auch fürderhin zu wenig sein.
An ein Gedicht von Erich Fried, das aus Sehnsucht nach Demokratie erwachsen sein dürfte, könnte mal wieder erinnert werden. In der BRD erschien es erstmals 1964, also noch vor der Debatte um die Notstandsgesetze und den machtvollen Demonstrationen der APO dagegen: “Ist eine Demokratie, in der man nicht sagen darf, dass sie keine wirkliche Demokratie ist, wirklich eine wirkliche Demokratie?”
