Paragraf 129 und Klimaprotest: Justiz ringt um Bewertung der Letzten Generation

Während die Staatsanwaltschaft die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung einstuft, sehen andere Justizbehörden darin lediglich zivilen Ungehorsam. Das Verfahren in Potsdam könnte klären, wo die Grenze zwischen Protest und organisierter Kriminalität verläuft.

Von macron

Das Landgericht Potsdam hat ein Strafverfahren gegen fünf ehemalige Mitglieder der inzwischen aufgelösten Klimagruppe Letzte Generation eröffnet. Ihnen wird vorgeworfen, Teil einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. Grundlage ist Paragraf 129 des Strafgesetzbuches, der eigentlich zur Bekämpfung organisierter Kriminalität geschaffen wurde.

Federführend in dem Verfahren ist die Staatsanwaltschaft Neuruppin. Sie strebt eine Verurteilung an und geht davon aus, dass der Zweck der Gruppe darin bestanden habe, Straftaten zu begehen. Potsdam ist damit das erste Gericht in Deutschland, das diesen Vorwurf gegen die Letzte Generation tatsächlich zur gerichtlichen Verhandlung zulässt. Parallel dazu haben auch Staatsanwaltschaften in München und Flensburg Anklage nach Paragraf 129 erhoben.

Unterschiedliche juristische Bewertungen

Während die Staatsanwaltschaft Neuruppin den Vereinigungszweck der Gruppe als strafbar einstuft, gibt es innerhalb der Justiz unterschiedliche Einschätzungen. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hatte in der Vergangenheit mehrfach erklärt, die Voraussetzungen für eine Einstufung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung nicht zu sehen.

Die Beschuldigten und ihre Unterstützer weisen den Vorwurf entschieden zurück. Nach ihrer Darstellung habe es sich bei den Aktionen um zivilen Ungehorsam gehandelt, mit dem politischer Druck für mehr Klimaschutz aufgebaut werden sollte. Straftaten seien dabei nicht Ziel, sondern allenfalls Begleiterscheinung des Protests gewesen.

Bild von Fabian Holtappels auf Pixabay

Hintergrund der Ermittlungen

Die Letzte Generation hatte vor allem in den Jahren 2022 und 2023 mit Straßenblockaden, Protestaktionen in Museen sowie weiteren spektakulären Aktionen bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. In Brandenburg kommen aus Sicht der Ermittlungsbehörden zusätzlich schwerwiegendere Vorwürfe hinzu, darunter Blockaden am Flughafen BER und das Eindringen in die PCK-Raffinerie in Schwedt.

Bereits Ende 2022 hatte die Staatsanwaltschaft Neuruppin umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet. Dazu zählten Durchsuchungen bei Aktivistinnen und Aktivisten sowie Telefonüberwachungen. In der Folge erstatteten zahlreiche Unterstützer Selbstanzeigen wegen möglicher Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.

Ausblick

Die Letzte Generation hat sich Ende 2024 aufgelöst. Aus ihr sind neue Gruppierungen hervorgegangen, gegen die sich das laufende Verfahren jedoch nicht richtet. Ein Termin für den Prozessauftakt in Potsdam steht noch nicht fest. Beobachter rechnen damit, dass sich das Verfahren – insbesondere bei weiteren Instanzen – über mehrere Jahre hinziehen könnte.

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2 Kommentare

  1. „Die Beschuldigten und ihre Unterstützer weisen den Vorwurf entschieden zurück. Nach ihrer Darstellung habe es sich bei den Aktionen um zivilen Ungehorsam gehandelt, mit dem politischer Druck für mehr Klimaschutz aufgebaut werden sollte. Straftaten seien dabei nicht Ziel, sondern allenfalls Begleiterscheinung des Protests gewesen.“
    Straftaten sind also allenfalls Begleiterscheinungen. Dabei ist es anscheinend gleichgültig, ob Menschenleben gefährdet werden („Klimakleber“) oder Werte, die eigentlich dem Volk gehören, zerstört werden. Also nach dem Motto: „Der Zweck heiligt die Mittel.“ Nun hat sich die Gruppierung aufgelöst und andere Gruppen haben sich neu gebildet, Gruppen, die vermutlich noch viel rücksichtsloser vorgehen, ich denke da an die Kabelanzünder und Infrastruktursaboteure.
    Wenn hier nicht rigoros vorgegangen wird, wird unser Land im Chaos untergehen. Ich hoffe, dass man es nicht so weit kommen lässt, oder werden die Bürger gezwungen, das Recht selbst in die Hand zu nehmen und diese Verbrecher unschädlich zu machen?

    1. Ich kann gut verstehen, dass einen diese Entwicklungen wütend und auch ratlos machen. Wenn man Bilder von blockierten Straßen, beschädigten Kunstwerken oder brennender Infrastruktur sieht, fühlt sich das nicht wie legitimer Protest an, sondern wie Grenzüberschreitung. Viele Menschen haben das Gefühl, dass hier bewusst Risiken in Kauf genommen werden – und das erzeugt Angst und Ablehnung.
      Gleichzeitig glaube ich, dass wir aufpassen müssen, wohin uns diese Wut führt. Der Gedanke, Bürger müssten irgendwann selbst „eingreifen“, zeigt ja vor allem, wie groß das Unbehagen ist. Aber genau das wäre ein Punkt, an dem wir als Gesellschaft etwas verlieren würden. Wenn jeder anfängt, selbst zu entscheiden, wer „unschädlich gemacht“ werden muss, verlassen wir den Boden des Rechtsstaats – und dann entsteht tatsächlich Chaos.
      Straftaten bleiben Straftaten, auch wenn sie politisch begründet werden. Das darf man klar sagen. Aber genauso klar sollte sein: Die Antwort darauf kann nur vom Rechtsstaat kommen – durch Gerichte und Gesetze, nicht durch Gegengewalt.
      Vielleicht liegt die eigentliche Herausforderung darin, wieder eine Form des Protests zu finden, die ernst genommen wird, ohne Menschen zu gefährden – und eine Form der Kritik, die deutlich ist, ohne den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu zerreißen. Wut ist nachvollziehbar. Entscheidend ist, was wir daraus machen.

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