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Das Landgericht Potsdam hat dem früheren Betreiber der Haasenburg-Heime grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen. Für viele ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner dürfte das Urteil wie eine bittere Verkehrung der Verhältnisse wirken: Während über entgangene Gewinne der Heimfirma verhandelt wird, kämpfen Betroffene bis heute um Anerkennung, therapeutische Hilfe und eine Entschädigung für das erlittene Leid.
Von Macron
Als Anfang Mai im Museum Neuruppin über die Haasenburg-Heime gesprochen wurde, standen nicht Aktenzeichen, Betriebserlaubnisse oder entgangene Unternehmensgewinne im Mittelpunkt. Es waren zwei ehemalige Bewohner, die von Demütigungen, körperlichem Schmerz, Drangsalierung und den bis heute spürbaren Folgen ihrer Unterbringung berichteten.
Der auf diesem Portal erschienene Beitrag über diesen Abend endete mit einem beinahe grotesken Bild: Einer der ehemaligen Bewohner hielt eine Schraube hoch, die er einst aus der Einrichtung mitgenommen hatte. „Die GmbH geschädigt!“, lautete der ironische Kommentar. Es war einer der wenigen Momente, in denen an diesem Abend gelacht wurde. Hinter dem Scherz stand jedoch eine ernste Erfahrung: Die Jugendlichen wurden offenbar nicht in erster Linie als Menschen mit eigenen Rechten und Bedürfnissen betrachtet, sondern als Objekte eines Systems, das Gehorsam herstellen wollte.
Nun bekommt diese kleine Schraube eine neue, bittere Bedeutung. Denn während ehemalige Heimkinder um Anerkennung ihrer Verletzungen ringen, hat das Landgericht Potsdam am 17. Juli 2026 entschieden, dass die Haasenburg GmbH grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz gegen das Land Brandenburg hat.
Das Gericht wertete den Entzug der Betriebserlaubnis im Jahr 2013 als rechtswidrige und schuldhafte Amtspflichtverletzung. Der Betreiber könne deshalb grundsätzlich Ersatz für entgangene Gewinne in den Jahren 2013 bis 2024 verlangen. Wie hoch eine mögliche Zahlung ausfallen wird, steht noch nicht fest. Darüber soll erst in einem späteren Verfahren entschieden werden. Das Urteil ist außerdem noch nicht rechtskräftig. Das Brandenburger Jugendministerium prüft eine Berufung.
Die von der Haasenburg GmbH geltend gemachte Forderung beläuft sich insgesamt auf mehr als 26,3 Millionen Euro. Einen Teil davon – rund 11,3 Millionen Euro für behauptete Substanz- und Firmenschäden – hat das Gericht zunächst als unbegründet abgewiesen. Grundsätzlich anerkannt wurde dagegen der mögliche Anspruch auf Ersatz entgangener Gewinne. Die Betreiberseite hatte dafür mehr als 15 Millionen Euro angesetzt.
Juristisch geht es in diesem Verfahren darum, ob das Land beim Entzug der Betriebserlaubnis alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und dem Betreiber zuvor ausreichend Gelegenheit gegeben hatte, die beanstandeten Zustände zu verändern. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Cottbus hätte das Land zunächst weitere Auflagen erteilen müssen. Das Landgericht Potsdam sieht darin nun nicht nur einen Rechtsfehler, sondern ein schuldhaftes Verhalten, das einen Schadensersatzanspruch begründen kann.
Diese juristische Bewertung darf jedoch nicht mit einer nachträglichen Entlastung des damaligen Heimsystems verwechselt werden.
Das Gericht hat nicht darüber entschieden, ob die Berichte der ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner wahr oder unwahr sind. Es hat auch nicht über die individuellen Erfahrungen von Isolation, körperlichem Zwang, Erniedrigung oder psychischer Gewalt geurteilt. Gegenstand des Verfahrens war das Handeln der Behörden beim Entzug der Betriebserlaubnis – nicht die persönliche Geschichte jedes einzelnen Kindes.
Gerade aus der Perspektive der Betroffenen ist diese Unterscheidung entscheidend. Denn die Überschrift, die Schließung der Haasenburg-Heime sei „rechtswidrig“ gewesen, kann leicht den Eindruck erwecken, die Zustände in den Einrichtungen seien unproblematisch gewesen und sämtliche Vorwürfe hätten sich erledigt. Das geben weder die damaligen Untersuchungen noch die Aussagen ehemaliger Bewohner her.
Die 2013 eingesetzte Untersuchungskommission beschrieb erhebliche pädagogische Mängel. Kinder und Jugendliche seien nicht ausreichend mit ihren jeweiligen Problemen und Biografien wahrgenommen, sondern wie Objekte korrektiver Maßnahmen behandelt worden. Besonders sogenannte Antiaggressionsmaßnahmen, bei denen Jugendliche von mehreren Erwachsenen festgehalten wurden, bewertete die Kommission als risikoreich und potenziell traumatisierend. Sie empfahl grundlegende Veränderungen, einen Austausch der Führung und sogar Notrufmöglichkeiten für die untergebrachten Jugendlichen.
Schon das zeigt, wie wenig geeignet eine rein juristische Formel ist, um die Geschichte der Haasenburg abzuschließen. Eine behördliche Entscheidung kann rechtswidrig gewesen sein, weil sie nicht hinreichend begründet, nicht verhältnismäßig oder verfahrensfehlerhaft war. Daraus folgt nicht, dass das System, gegen das sich diese Entscheidung richtete, pädagogisch vertretbar oder für die dort lebenden Kinder ungefährlich gewesen wäre.

Von Bundesarchiv, B 145 Bild-F000304-0037 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5448209
Für ehemalige Bewohner ist das Urteil deshalb schwer zu ertragen. Dominik G., der die Verhandlung im März im Landgericht Potsdam verfolgte, brachte das Dilemma auf den Punkt: Die Betroffenen seien nicht gefragt worden. Besonders bitter sei, dass nun möglicherweise die Haasenburg entschädigt werde und nicht die ehemaligen Bewohner.
Auch der von ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnern gegründete Verein K.I.N.D. hatte bereits vor dem Urteil davor gewarnt, dass der Schadensersatzprozess das Leid der Betroffenen relativieren könnte. Viele kämpften noch immer um die Anerkennung des erlittenen Unrechts, um eine öffentliche Entschuldigung und um Unterstützung bei dringend notwendigen Traumatherapien. Die ehemalige Bewohnerin Mona S. erklärte, bereits ein Bruchteil der vom Betreiber geforderten Summe könnte den Überlebenden helfen, ihre Erlebnisse aufzuarbeiten.
Hier liegt der eigentliche Skandal dieses Verfahrens – unabhängig davon, ob das Urteil juristisch Bestand haben wird. Für den wirtschaftlichen Schaden eines Unternehmens existieren Gerichtsverfahren, Gutachten und ausführliche Berechnungen. Es wird über Firmenwerte, Gewinnprognosen, Zinsen und entgangene Einnahmen gesprochen. Die Folgen für Menschen lassen sich dagegen nicht so einfach in Bilanzen eintragen. Schlafstörungen, Angst, Bindungsprobleme, abgebrochene Bildungswege oder die Unfähigkeit, anderen Menschen zu vertrauen, erscheinen in keiner Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
Dabei war die Haasenburg kein kostenloses Hilfsangebot. Die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen wurde aus öffentlichen Mitteln finanziert. Jugendämter aus verschiedenen Bundesländern zahlten erhebliche Tagessätze für die Plätze. Das Geschäftsmodell beruhte damit auf staatlich finanzierten Unterbringungen besonders verletzlicher junger Menschen.
Sollte nun erneut öffentliches Geld an die frühere Betreiberfirma fließen, während ehemalige Bewohner weiterhin selbst um Therapieplätze, Unterstützung und gesellschaftliche Anerkennung kämpfen müssen, wäre dies politisch kaum vermittelbar.
Das bedeutet nicht, dass Gerichte wirtschaftliche Ansprüche ignorieren dürfen. Ein Rechtsstaat muss auch dann nach Recht und Gesetz entscheiden, wenn das Ergebnis moralisch schwer erträglich erscheint. Gerade deshalb liegt die Verantwortung jetzt bei der Politik.
Das Brandenburger Jugendministerium sollte das Urteil sorgfältig prüfen und die Möglichkeit einer Berufung ernsthaft nutzen. Vor allem aber darf die Auseinandersetzung nicht länger allein zwischen dem Land und der Haasenburg GmbH geführt werden. Die ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner müssen gehört und einbezogen werden.
Notwendig wäre ein unabhängiges Verfahren zur Anerkennung des erlittenen Unrechts. Dazu gehören unbürokratisch finanzierte Traumatherapien, eine gesicherte Beratungsstelle, die wissenschaftliche Dokumentation der Erfahrungen und ein Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder. Auch eine öffentliche Entschuldigung darf nicht durch ein späteres Gerichtsurteil wieder entwertet werden.
Der im Mai in Neuruppin vorgestellte Band „Jenseits des Kindeswohls“ und die Aussagen der beiden anwesenden ehemaligen Bewohner haben gezeigt, dass Aufarbeitung mehr bedeutet als die Auswertung von Verwaltungsakten. Es bedeutet zunächst, den Betroffenen zuzuhören – ohne ihre Erinnerungen sofort wieder durch juristische Kategorien, Zuständigkeitsfragen und Beweisprobleme zu verdrängen.
Das aktuelle Urteil darf deshalb nicht der Schlusspunkt der Haasenburg-Geschichte sein. Es muss vielmehr Anlass sein, erneut danach zu fragen, wem der Staat verpflichtet ist: den wirtschaftlichen Interessen eines früheren Heimträgers – oder den Kindern und Jugendlichen, die staatliche Stellen diesem Träger anvertraut hatten.
Die Antwort sollte selbstverständlich sein. Bislang ist sie es offenbar nicht.
