Eigentlich eine gute Adresse, aber irgendwie auch ein wenig verwirrend.
Es ist nur ein Schild. Ein Hinweis auf die Hinweisgeber fehlt. Auch Strafandrohungen bei Zuwiderhandlungen suchen die Augen vergeblich. Eine Ziffer scheint mit dem Pinsel erneuert worden zu sein. Ein Buchstabe ist verblasst. Vor dem Hintergrund der Debatte um Gesetzesreformen bei Altersgrenzen verliert die Beobachtung ihre Beiläufigkeit. Jugendliche unter 14? Also Zwölf- und Dreizehnjährige? Hat man die Reform wieder mal nicht mitbekommen?
Von Volkmar Heuer-Strathmann
Die Anlässe für die Reformdebatte sind in keiner Weise lustig. Und die Materie ist schwierig. Zwischen Geburt und Tod, ausgehend vom derzeitigen Durchschnitt in Deutschland, liegen zahlreiche Bestimmungen, die an’s Alter geknüpft sind. Und vorgeburtliche Fragen stellen sich auch nicht im rechtsfreien Raum. Vaterschaft ist nicht das einzige Thema.
Schulpflicht und Volljährigkeit sind wichtige Wegmarken im Leben. Das Jugendrecht kennt Kategorien wie Religionsmündigkeit und Strafmündigkeit. Die Zahl 14 lässt 13jährige Kinder vermutlich besonders aufmerksam werden. Und die 18 die 17jährigen Jugendlichen. Bei der Fahrerlaubnis ist Bewegung gewagt worden, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind. Eine altersflexible Lösung.
Bis 1975 war man in der sogenannten BRD erst mit 21 volljährig. Zuvor kein Wahlrecht, aber Wehrpflicht für junge Männer? Es lohnt sich, näher nachzuforschen, wie die Bonner Republik reifte. Eine sozialliberale Mehrheit hatte sich ans Werk gemacht. In der heutigen Bundesrepublik gibt es ebenfalls wichtige Altersgrenzen, die zur Debatte stehen, etwa das aktive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag mit 16 oder eben die Herabsetzung des Jugendalters auf 12. Anstöße gaben schwere Gewalthandlungen von Kindern unter 14. In manchen Fällen waren die strafunmündigen Kinder sozusagen unter sich. Tatsächlich stellen sich auch Aufsichtsfragen im Zusammenhang mit Altersregelungen. Das Schild “Eltern haften für ihre Kinder” lässt sicher nicht nur hundertjährige Elternteile an ihrer Sehkraft zweifeln. Was wird da im Schilde geführt? Ein Schild für alle Fälle? Für alle Fälle taugt allein Artikel 1 GG. Aber konkret? Im Alltag, also alle Tage?

Fotos: VHS
Genaues Hinsehen ist nicht genug, wie das an die Schicksalstadt Schilda erinnernde Schild aus einem hochfrequentierten Haus in Neuruppin zeigt. Was macht der Dreizehnjährige, der seine an den antriebslosen Rollstuhl gefesselte Großmutter fast wie im Märchen zu einem Implantationsgespräch begleiten will? Sie hineinrollen, selbst hinaufgehen? Warum? Klar! Kein echtes Problem bei einem einzigen Stockwerk! Aber was, wenn der Irrwitz in einem mehrzigstöckigen Hochhaus in der Gesetzgebungsstadt Berlin zu lesen wäre?
Derart verwirrt ändert sich womöglich die ganze Wahrnehmung im Stadtbild. Ob da am Stadtwall irgendwo ein Schild platziert ist, auf dem steht: “Nur für Schwarzfahrer!” Weiß der Himmel…
